AGB
1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Warenlieferungen von Handwerkerhandel Schweiz GmbH. Die jeweils aktuelle Version ist unter www.Handwerkerhandel.ch abrufbar.
1.2 Änderungen dieser AGB sind auf der Webseite aktualisiert. Sie gelten als akzeptiert, wenn der Kunde eine Bestellung tätigt.
1.3 Handwerkerhandel Schweiz GmbH liefert ausschliesslich auf Grundlage der AGB. Abweichungen hierzu sind nur in schriftlicher Form gültig. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Handwerkerhandel Schweiz im Allgemeinen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4 Sollten einzelne Klauseln dieser AGB oder der eventuell getroffenen weiteren Vereinbarungen anfänglich oder nachträglich ungültig werden, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.
2 VERKAUFSUNTERLAGEN UND VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 Die von Handwerkerhandel Schweiz vor Bestellung abgegebenen Verkaufsunterlagen sowie die technischen Beschriebe sind, vorbehältlich einer anderslautenden schriftlichen Zusage, nicht verbindlich.
2.2 Sofern Handwerkerhandel Schweiz Onlinebestellungen eines Kunden nicht innert 5 Tagen nach Bestellungseingang schriftlich ablehnt oder abändert, ist über die bestellten Waren ein Kaufvertrag zustande gekommen.
2.3 Falls Handwerkerhandel Schweiz auf eine Bestellung eines Kunden mit einer abweichenden Lieferofferte antwortet, muss der Kunde diese innert 5 Tagen schriftlich ablehnen, andernfalls gilt die geänderte Offerte als genehmigt.
3 PREISE
3.1 Die offerierten oder bestätigten Preise sind stets Nettopreise. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist in den Preisen nicht inbegriffen.
3.2 Alle Frachtkosten gehen zu Lasten des Kunden, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
4 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1 Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat in Schweizer Franken innerhalb von 14 Tagen nach Bestellung zu erfolgen. Der Bestellvorgang ist erst mit der Bezahlung abgeschlossen.
4.2 Sofern der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Rückstand gerät, ist Handwerkerhandel Schweiz berechtigt, die Warenauslieferung so lange zu sistieren, bis der Ausstand vollständig beglichen ist.
5 LIEFERFRISTEN
5.1. Handwerkerhandel Schweiz sichert dem Kunden eine speditive Auftragsabwicklung zu. Infolge der dezentralen Logistikstrukturen ist es Würth nicht möglich, allgemein verbindliche Lieferfristen zuzusichern.
5.2 Teillieferungen sind zulässig.
5.3 Die Handwerkerhandel Schweiz legt grossen Wert darauf, Verfügbarkeiten und Lieferzeiten im Onlineshop aktuell und genau anzugeben. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es jedoch zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.
6 VERSAND, VERSICHERUNG UND GEFAHRENÜBERGANG
6.1 Der Transport der Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
6.2 Handwerkerhandel Schweiz organisiert den Transport der Waren selbständig und wählt dabei die für sie am vorteilhafteste Versandart. Sonderwünsche oder besondere Instruktionen des Kunden werden soweit als möglich berücksichtigt.
7 GEWÄHRLEISTUNGS- UND HAFTUNGSANSPRÜCHE
7.1 Ist die verkaufte Ware mangelhaft, so hat der Kunde innert 10 Werktagen nach Erhalt der Sendung Handwerkerhandel Schweiz hierüber schriftlich Mängelrüge zu erstatten. Entdeckt der Kunde nach Ablauf dieser Frist versteckte Mängel, welche bei der ordnungsgemässen Überprüfung nicht entdeckt werden konnten, so muss er diese Handwerkerhandel Schweiz GmbH innert 5 Werktagen nach Entdeckung schriftlich melden. Erfolgt eine schriftliche Beanstandung nicht oder nicht fristgerecht, so gilt die betreffende Lieferung als genehmigt und der Kunde verliert jegliche Garantieansprüche.
7.2 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge unsachgemässer Lagerung, natürlicher Abnutzung, mangelhafter Verarbeitung und Missachtung von Vorschriften.
7.3 Höhere Gewalt befreit die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Als höhere Gewalt gelten namentlich Streiks, Blockaden und Aussperrungen, Unfälle, Feuer, Erdbeben und andere Naturkatastrophen, Kriege, Bürgerkriege oder Aufstände, Sabotage, ausserordentliche behördliche oder staatliche Massnahmen, Eingriffe, Verfügungen oder Einziehungen jeder Art, Quarantänebeschränkungen, Verkehrsunterbrüche, Drittverschulden ausserhalb des Einflussbereichs der Parteien etc. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, einander im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu übermitteln und ihre Verpflichtungen nach Treu und Glauben den veränderten Verhältnissen anzupassen.
8 ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT
8.1 Sofern nicht anders bestimmt, ist der Erfüllungsort von Leistungen unter diesem Vertrag jeweils am Hauptsitz von Handwerkerhandel Schweiz GmbH.
8.2 Handwerkerhandel Schweiz ist berechtigt, Daten, die sie im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden erhalten hat, unbesehen der Herkunft dieser Daten, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern.
8.3 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz von Handwerkerhandel Schweiz
8.4 Diese AGB und alle darauf gestützt abgeschlossenen Verträge unterstehen dem materiellen Schweizerischen Recht.